Mar. 2021

Wichtiges Urteil zu studentischer Wohngemeinschaft

Das Amtsgericht Gießen hat am 23.11.2020 in einem wichtigen Urteil die Streitfrage entschieden, ob eine studentische Wohngemeinschaft auch ohne explizite Zustimmung des Vermieters berechtigt ist, die einzelnen Bewohner auszutauschen. Nach Auffassung des Gerichts bestand in dem entschiedenen Fall ein derartiger Anspruch, ferner ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, der den Bewohnerwechsel untersagt hat (AG Gießen, Urteil v. 23.11.2020 - Az. 47 C 19/20). 

Zuvor hat das Amtsgericht Gießen bereits in einem vergleichbaren Fall zugunsten der studentischen Wohngemeinschaft entschieden (AG Gießen, Urteil v. 02.07.2018 - Az. 48 C 295/17). 

Bei Fragen zu den Voraussetzungen des Anspruches auf Auswechselung der Bewohner sprechen Sie mich gerne an.