Schwerpunkte der Anwaltskanzlei
Die Spezialisierung und langjährige Erfahrung
ermöglichen eine gründliche und zuverlässige Beratung
und Vertretung meiner Mandantinnen und Mandanten.
Wohnungs- und Gewerbemietrecht
Seit über 25 Jahren berate ich Mieter und Vermieter zu allen Fragen des Mietrechts, wie z.B.
- Kündigung
- Eigenbedarf
- Härtegründe
- Modernisierung
- Mieterhöhung
- Mietminderung
- Untervermietung
- Wohngemeinschaft
- Mietaufhebungsvereinbarung
- Instandsetzung und -haltung
- Betriebskosten
- AGB und Schriftform
Medizinrecht
Im Bereich des Vertragsarztrechts vertrete ich Ärzte in allen Zulassungsangelegenheiten, bei Praxisverkäufen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Regress/Plausibilitätsprüfungen.
Im Bereich des Arzthaftungsrecht vertrete ich die Interessen von geschädigten Patienten, etwa zu den Themen Behandlungsfehler, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Aufklärungsfehler, Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Ärztekammer, Einholung eines MDK-Gutachtens.
Apotheken vertrete ich zum Beispiel in Retaxationsverfahren, Versicherte in Verfahren gegen die Krankenkasse.
Gerne berate ich Sie zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung.
Erbrecht
Im Bereich Erbrecht können Sie sich zum Beispiel mit folgenden Fragen an mich wenden:
- Testament
- Erbengemeinschaft
- Pflichtteil
- Pflichtteilsergänzung
- Erbschein
- Erbausschlagung
- Anfechtung
- Beerdigungskosten
- Berliner Testament
- Auskunftsanspruch
Mediation
Unter Mediation versteht man ein freiwilliges strukturiertes Verfahren, mit dem Konflikte unter Anleitung des “allparteilichen” Mediators konstruktiv beigelegt werden können. Mediation bietet im Vergleich zu Gerichtsverfahren häufig eine schnelle und kostengünstige Lösung, die zudem die (Geschäfts-)beziehung erhält.
Ziel ist es, eine Vereinbarung zu treffen, die den wirklichen Bedürfnissen und Interessen der Parteien entspricht.
Wenn Sie Interesse an einer Mediation haben, sprechen Sie mich gerne an!
Sonstige Tätigkeitsschwerpunkte
- Maklerrecht
- Vereinsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
Bei Fragen aus allen anderen Rechtsgebieten helfe ich gerne bei Suche nach einem geeigneten Kollegen.
Kosten
Vor der Mandatsübernahme klären wir Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten auf, damit Sie Ihr Kostenrisiko einschätzen und sich in Ruhe entscheiden können.
Je nach Fallgestaltung rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren ab (RVG) oder vereinbaren mit Ihnen ein Stundenhonorar.
Für eine ausführliche Erstberatung, die das Studium der Unterlagen umfasst, berechnen wir in der Regel eine Erstberatungsgebühr von 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer.
Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Kostenerstattung durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Inanspruchnahme von Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.